SPD-Einsatz für 58er-Regelung hat sich gelohnt
Bundespolitik
Die SPD konnte einen Ersatz für die so genannte 58er-Regelung
gegenüber der Union durchsetzen. Diese Nachfolgeregelung verhindert eine Zwangsrente mit Abschlägen vor dem 63. Lebensjahr. Arbeitslose können das Arbeitslosengeld II beziehen, bevor sie mit 63 in Rente gehen. Ausnahmen gibt es für Frauen und Menschen mit schwerer Behinderung, die unter bestimmten Vorraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen können. Diese Menschen profitieren von der neuen Regelung.
Arbeitsuchende, denen innerhalb von 12 Monaten kein Arbeitsangebot gemacht werden kann, gelten weiterhin bis zum Renteneintritt nicht mehr als arbeitsuchend. Allerdings stehen ihnen auf eigenen Wunsch alle Angebote der Arbeitsagenturen, ARGEN und Optionskommungen zur Verfügung. Damit ist klar: Keiner wird abgeschrieben.
Für Arbeitsuchende, die heute unter die 58er-Regelung fallen, ändert sich nichts.
Die Union hat unseren Vorschlag lange blockiert. Jetzt konnten wir durchsetzen, dass es eine adäquate Ersatzregelung gibt.


