Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer/innen verlängert
Bundespolitik
Im Zuge dieser Gesetzesänderung werden über 50-Jährige besser gestellt, die auf Arbeitslosengeld I angewiesen sind. Wir konnten durchsetzen, dass die Bezugszeiten verlängert werden: Über 50-Jährige bekommen 15 Monate Alg I, wenn sie zuvor 30 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 55 erhalten 18 Monate lang Alg I, wenn sie zuvor drei Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Ab dem Alter von 58 Jahren verlängert sich die Bezugszeit auf zwei Jahre.
Unterbrechungen in den letzten fünf Jahren spielen für den Anspruch keine Rolle. Das kommt vor allem den Frauen zu Gute und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmen in Ostdeutschland.
Jetzt kämpft die SPD für eine faire Altfallregelung, damit auch diejenigen davon profitieren, die bereits in diesem Jahr Alg I beziehen. Auch hier müssen wir mit der Union noch zu einem Ergebnis kommen. Über die Altfallregelung wird nächstes Jahr etwas ins Gesetzblatt kommen. Die SPD kämpft aber für eine rückwirkende Anwendung.
Die Union wollte die Generationen gegeneinander ausspielen (Rüttgers-Vorschlag). Das konnten wir verhindern. Damit ist der Parteitagsbeschluss der CDU, die Verlängerung für Ältere durch Kürzungen bei den Jüngeren zu finanzieren, endgültig vom Tisch.


